- Die Offene Ganztagesschule (GTS) startet für die Klassen 1 bis 4 jedes Schuljahr ab der 3.
Schulwoche.
- In den ersten beiden Schulwochen kann zur Überbrückung ein kommunales Betreuungsangebot in Anspruch
genommen werden (Infos beim Hauptamt der Gemeinde).
- Die Ganztagsschule wird nach dem Unterricht am Vormittag für alle Schülerinnen und Schüler der NBS am
Standort Oppelsbohm angeboten.
- Die GTS-Kinder aus Steinach können ohne Probleme mit dem Bus nach Oppelsbohm fahren.
- Die freiwillige Teilnahme am Ganztagesbetrieb kann von einzelnen bis zu fünf Wochentagen beantragt
werden.
- WICHTIG! Alle Anmeldungen zum Ganztagsbetrieb
(Lernzeit und Offene Angebote) sind für das gesamte Schuljahr verbindlich.
- In besonderen Situationen (z.B. Schulwechsel, Zuzug, persönliche Härtefälle) ist eine Nachmeldung während
des laufenden Schuljahres möglich. Hierüber entscheidet die Schulleitung im Einzelfall.
- Die Inanspruchnahme der GTS ist weitgehend kostenneutral. Unkosten müssen nur für das Mittagessen
entrichtet werden.
- Alle übrigen Angebote wie Lernzeit, offene Angebote, Bücherei, Spielgeräte etc. werden von professionellen
Kräften betreut und sind kostenfrei.
- Diese Angebote stehen jedoch auschließlich den Schüler/innen der GTS zur Verfügung.
- Ähnliches gilt für die Beaufsichtigung unter der Woche: Ganztagesschüler unterliegen während des gesamten
Schulbesuches, auch während der „offenen Angebote“, der Aufsicht.
- Kinder, die nicht am teilnehmen Ganztagsbetrieb, können zwar auch ein Mittagessen buchen, alle
Betreuungseinrichtungen und sonstige offenen Angebote, die der „Ganztagesbetrieb“ anbietet, stehen ihnen jedoch nicht zur Verfügung. (z. B. Lernzeit, Spielgeräte, Benutzung der Bücherei,
Aufenthaltsbereiche usw.).
- Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Ganztagesschule angemeldet sind, unterliegen nicht Aufsichtspflicht
der Schule. Diese endet für sie mit dem Ende des Unterrichts. Spätestens jedoch nach dem Mittagessen müssen diese Kinder das Schulgelände verlassen bzw. falls angemeldet, sich in die Obhut der
Kernzeitenbetreuung begeben.
- Sind mehrere Geschwisterkinder an der Schule oder ist zusätzlicher Betreuungsbedarf nötig, wenden Sie sich
an die Schulverwaltung bzw. an das Hauptamt der Gemeinde Berglen.